Norm
EKHG §9 Abs2 GRechtssatz
Wird in der Transportbewilligung lediglich die Empfehlung erteilt, die Durchführung von Schwertransporten während der Dunkelheit nach Möglichkeit zu vermieden, so begründet eine Zuwiderhandlung ohne besondere Gründe zwar noch keine Verschulden, grundsätzlich aber Haftung nach dem EKHG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0059150Dokumentnummer
JJR_19721027_OGH0002_0020OB00045_7200000_004