- 2 Ob 208/72
Entscheidungstext OGH 02.11.1972 2 Ob 208/72
- 1 Ob 38/74
Entscheidungstext OGH 08.05.1974 1 Ob 38/74
Veröff: EvBl 1975/3 S 13 = ZVR 1975/114 S 179
- 2 Ob 181/74
Entscheidungstext OGH 05.09.1974 2 Ob 181/74
Beisatz: Diese allgemeine Rechtspflicht kann zwar durch die sich aus bestimmten Spezialvorschriften - hier baurechtlichen - ergebenden Verpflichtungen ergänzt, niemals aber ersetzt werden. (T1)
- 3 Ob 580/76
Entscheidungstext OGH 28.09.1976 3 Ob 580/76
Auch; Beisatz: Konzessionslos ausgeübtes konzessionspflichtiges Gewerbe. (T2)
- 4 Ob 588/76
Entscheidungstext OGH 08.02.1977 4 Ob 588/76
Beis wie T1
- 6 Ob 737/76
Entscheidungstext OGH 03.03.1977 6 Ob 737/76
- 6 Ob 807/77
Entscheidungstext OGH 16.02.1978 6 Ob 807/77
Beisatz: Auch nicht das Eigentum eines anderen. (T3)
- 4 Ob 505/78
Beis wie T1
- 5 Ob 540/78
Beisatz: Jede Körperverletzung, die durch menschliches Verhalten herbeigeführt wird, ist deshalb grundsätzlich rechtswidrig, auch wenn die Verletzungshandlungen nicht gegen besondere gesetzliche Verhaltensnormen verstößt. (T4)
Veröff: SZ 51/89 = EvBl 1979/10 S 46
- 8 Ob 315/81
Auch; Beisatz: Wer eine Gefahrenquelle schafft, hat die zur Abwendung der daraus drohenden Gefahren nötigen Vorkehrungen zu treffen und den Beweis, die nötige Sorgfalt nicht vernachlässigt zu haben, zu erbringen. Auch relativ hohe Kosten einer Abzäunung einer Pferdeweide müssen in Kauf genommen werden, wenn sonst schwere Schäden anderer befugter Straßenbenützer zu gewärtigen sind. (T5)
Veröff: SZ 55/180
- 8 Ob 216/82
Auch; Beisatz: Hier: Abbrennen eines Feldes, obwohl man sich nicht darauf verlassen durfte, die Windstille werde anhalten. (Verkehrsunfall wegen Sichtbehinderung durch Rauchschwaden). (T6)
Veröff: SZ 55/181
- 7 Ob 545/83
Auch; Beis wie T5 nur: Wer eine Gefahrenquelle schafft, hat die zur Abwendung der daraus drohenden Gefahren nötigen Vorkehrungen zu treffen. (T7)
- 5 Ob 659/83
Entscheidungstext OGH 27.09.1983 5 Ob 659/83
Auch; Beis wie T5 nur: Wer eine Gefahrenquelle schafft, hat die zur Abwendung der daraus drohenden Gefahren nötigen Vorkehrungen zu treffen und den Beweis, die nötige Sorgfalt nicht vernachlässigt zu haben, zu erbringen. (T8)
- 7 Ob 576/84
Entscheidungstext OGH 20.06.1984 7 Ob 576/84
- 8 Ob 57/85
Auch; Beis wie T7
- 8 Ob 12/86
Auch; Beis wie T7
- 7 Ob 614/86
Auch; Beisatz: Aus der allgemeinen Rechtspflicht, die körperliche Unversehrtheit und das Eigentum eines anderen nicht zu gefährden, werden Sorgfaltspflichten und Verkehrssicherungspflichten abgeleitet. (T9)
- 7 Ob 625/87
- 7 Ob 574/88
Beis wie T7; Veröff: JBl 1988,788
- 6 Ob 578/89
Auch; Beis wie T7
- 10 Ob 2048/96s
Entscheidungstext OGH 23.04.1996 10 Ob 2048/96s
Vgl auch; Beis wie T7; Beis wie T9; Beisatz: Hier: Haftung der Krankenanstalt für Sturz auf feuchtem Boden einer Begleitperson infolge Nachlässigkeit der Pflicht des Reinigungspersonals. (T10)
- 2 Ob 513/96
Vgl auch; Beis wie T5 nur: Auch relativ hohe Kosten müssen in Kauf genommen werden. (T11)
- 6 Ob 240/00p
Beis wie T4; Beis wie T7; Beisatz: Aus
§ 1325 ABGB und aus den Bestimmungen des Strafgesetzbuches über strafbare Handlungen gegen Leib und Leben (§§ 75 ff StGB) ergibt sich die Anerkennung des absoluten, d.h. einen Schutz gegen Jedermann genießenden Persönlichkeitsrechtes auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Daraus wird diese allgemeine Rechtspflicht abgeleitet. (T12) Beisatz: Hier: Aufsteller von Tierfallen, die auch Menschen erheblich verletzen können. (T13)
- 7 Ob 271/00d
Auch
- 7 Ob 24/02h
Vgl auch; Beis wie T12; Beis wie T9; Beis wie T7
- 3 Ob 165/04t
Beis wie T1
- 2 Ob 56/12t
Entscheidungstext OGH 24.04.2012 2 Ob 56/12t
- 1 Ob 97/15v
Entscheidungstext OGH 18.06.2015 1 Ob 97/15v
Auch; Beis wie T9; Beisatz: Hier: Haftung für sogenannte „Verfolgungsschäden“. (T14)
- 9 Ob 4/22m
Beis wie T9; Beisatz: Hier: Bergtour. (T15)