Norm
StPO §427 Abs3 CRechtssatz
Daß das Urteil nicht dem Angeklagten persönlich, sondern seinem Verteidiger zugestellt wurde, beeinträchtigt die Wirksamkeit des erhobenen Einspruches nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0101691Dokumentnummer
JJR_19721102_OGH0002_0090OS00073_7200000_001