RS OGH 1972/11/6 Bkd34/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.11.1972
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Norm

DSt 1872 §2 D

Rechtssatz

Die "Autonomen Honorar - Richtlinien - AHR" können nur gegenüber dem eigenen Klienten zur Anwendung gelangen. Wenn dem Gegner behördliche Schritte angedroht werden, falls er nicht die ihm bekanntgegebenen, nicht spezifizierten und überhöhten Kosten innerhalb der ihm gesetzten Frist bezahlt, so bildet dies die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.

Entscheidungstexte

  • Bkd 34/72
    Entscheidungstext OGH 06.11.1972 Bkd 34/72
    Veröff: AnwBl 1975,390

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0056027

Dokumentnummer

JJR_19721106_OGH0002_000BKD00034_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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