Norm
PornG §1 ARechtssatz
Auch wenn die Anklage nur bestimmte Teile einer inkriminierten Veröffentlichung als unzüchtig herausgreift, ist das Gericht zwecks Beurteilung der Frage der Unzüchtigkeit zur Prüfung des Gesamtinhaltes verpflichtet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0087777Dokumentnummer
JJR_19721107_OGH0002_0100OS00132_7200000_001