Norm
ZPO §182Rechtssatz
Der Richter darf eine Klage wegen ungenügender Substantiierung des Anspruches erst abweisen, wenn er auf die Vervollständigung des tatsächlichen Vorbringens hingewirkt hat. Dies gilt auch im Anwaltsprozess.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0037161Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.08.2018