Norm
KFG 1967 §102 Abs6Rechtssatz
Der Fahrzeugeigentümer und Halter, der mit einer Vernachlässigung der Vorschrift des § 102 Abs 6 KFG 1967 durch die bei ihm bediensteten Fahrzeuglenker einverstanden war, kann sich nicht darauf berufen, daß die Verpflichtung zur Sicherung des Fahrzeuges vor unbefugtem Gebrauch die jeweiligen Fahrzeuglenker betroffen hätte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0065812Dokumentnummer
JJR_19721108_OGH0002_0070OB00242_7200000_001