Norm
AngG §1 IdRechtssatz
Ob das Dienstverhältnis dem AngG unterstellt werden kann, hängt davon ab, ob bei einer einheitlichen Beurteilung des Dienstverhältnisses die Tätigkeiten, welche die im § 1 AngG für eine Angestellteneigenschaft geforderten Merkmale haben, gegenüber den sonstigen Tätigkeiten überwiegen (Arb 7976, 7569, 6146 ua).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Vorwiegend, Wichtigkeit, Verhältnis, hauptsächlich, Inanspruchnahme, GesamtbetrachtungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0027826Dokumentnummer
JJR_19721114_OGH0002_0040OB00084_7200000_001