Norm
AngG §27 Z1 E1aRechtssatz
Wenn der Angestellte gegenüber dem Kunden des Arbeitgebers Nachteiliges über eine zu verkaufende Ware äußert, so kann dies ohne Rücksicht auf den Wahrheitsgehalt der Äußerung den Tatbestand der Untreue darstellen, der bei Erheblichkeit zur fristlosen Entlassung nach § 27 Z 1 AngG berechtigt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Äußerung, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Treuepflicht, Vertrauensunwürdigkeit, VertrauensverwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0029879Dokumentnummer
JJR_19721114_OGH0002_0040OB00070_7200000_002