RS OGH 1972/11/14 4Ob70/72 (4Ob71/72)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.11.1972
beobachten
merken

Norm

AngG §27 Z1 E1a
AngG §27 Z1 E1c

Rechtssatz

Wenn der Angestellte gegenüber dem Kunden des Arbeitgebers Nachteiliges über eine zu verkaufende Ware äußert, so kann dies ohne Rücksicht auf den Wahrheitsgehalt der Äußerung den Tatbestand der Untreue darstellen, der bei Erheblichkeit zur fristlosen Entlassung nach § 27 Z 1 AngG berechtigt.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 70/72
    Entscheidungstext OGH 14.11.1972 4 Ob 70/72
    Veröff: SozM IA/d,1055 = IndS 1975 H1,11

Schlagworte

SW: Äußerung, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Treuepflicht, Vertrauensunwürdigkeit, Vertrauensverwirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0029879

Dokumentnummer

JJR_19721114_OGH0002_0040OB00070_7200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten