Norm
ASVG §333 Abs4Rechtssatz
Ein Arbeitnehmer, der im eigenen Kraftwagen einen Arbeitskollegen desselben Betriebes zur Arbeitsstätte befördert, ohne daß ihm diese Beförderung vom gemeinsamen Arbeitgeber aufgetragen worden wäre, führt die Fahrt nicht im Rahmen des Betriebes und nicht in Erfüllung seiner Dienstpflicht aus. Er ist daher nicht als Aufseher im Betrieb zu werten (ZVR 1965/201 S 214).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0085280Dokumentnummer
JJR_19721114_OGH0002_0080OB00232_7200000_001