Norm
StPO §342Rechtssatz
Das Urteil im Geschwornenverfahren bringt keine selbständige Aussage über die der Entscheidung zugrunde gelegten Fakten, hat also nur die an die Geschwornen gerichteten Fragen samt Antwort zu enthalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0101374Dokumentnummer
JJR_19721115_OGH0002_0130OS00069_7200000_001