Norm
AnfO §1Rechtssatz
Diese Bestimmung soll die Ehegatten vor Übereilung schützen und eine Klarstellung der Rechtslage durch Errichtung eines Notariatsaktes über die zwischen den Ehegatten geschlossenen Rechtsgeschäfte bewirken. Die Gläubiger der Ehegatten werden gegen die vorgenommenen Vermögensverschiebungen durch die AnfO geschützt (Weiß in Klang 2. Aufl V 702), die bei Verwandtengeschäften die Anfechtung erleichtert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0001130Dokumentnummer
JJR_19721123_OGH0002_0030OB00127_7200000_001