Norm
ArbVG §59Rechtssatz
Bei einer Gesamtbewertung mehrerer Verstöße beim Wahlvorgang, die bei getrennter Beurteilung nur anfechtbar wären, bei einer Gesamtbeurteilung jedoch das Gewicht einer Nichtigkeit erhalten können, ist Vorsicht geboten, um nicht die vom Gesetzgeber verfolgte Absicht, durch eine umfassende Regelung des Anfechtungsbereiches den Nichtigkeitsbereich möglichst einzuschränken, zu vereiteln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0051144Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.03.2021