RS OGH 1972/11/28 4Ob89/72 (4Ob90/72), 4Ob5/75 (4Ob6/75), 4Ob51/82, 9ObA135/90, 9ObA146/90, 9ObA74/9

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Veröffentlicht am 28.11.1972
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Norm

ArbVG §59
ArbVG §60
BRG idF BRGN 1971/319 §9 Abs9

Rechtssatz

Bei einer Gesamtbewertung mehrerer Verstöße beim Wahlvorgang, die bei getrennter Beurteilung nur anfechtbar wären, bei einer Gesamtbeurteilung jedoch das Gewicht einer Nichtigkeit erhalten können, ist Vorsicht geboten, um nicht die vom Gesetzgeber verfolgte Absicht, durch eine umfassende Regelung des Anfechtungsbereiches den Nichtigkeitsbereich möglichst einzuschränken, zu vereiteln.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0051144

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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