Norm
ABGB §1437Rechtssatz
Keine Anwendung der Grundsätze des Judikat Nr 33 neu auf Lohnvorschüsse, also auf Beträge, die bewußt und im Einvernehmen der Vertragsparteien gegen spätere Verrechnung geleistet wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0033749Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.03.2017