RS OGH 1972/12/7 3Ob146/72 (3Ob147/72)

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Veröffentlicht am 07.12.1972
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Norm

ABGB §1041 B3
EO §37 I

Rechtssatz

Dem Dritten steht das Recht zur Klageführung nach § 37 EO auch gegen die Pfandgläubiger zu, die bei Ausfolgung des exszindierten Verkaufserlöses einen Ausfall erleiden würden. Der Dritte ist nicht auf die Verwendungsklage (§1041 ABGB) erst nach stattgefundener Meistbotsverteilung beschränkt.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 146/72
    Entscheidungstext OGH 07.12.1972 3 Ob 146/72

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0001213

Dokumentnummer

JJR_19721207_OGH0002_0030OB00146_7200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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