Norm
EO §42 A3Rechtssatz
Das Interesse des Unterhaltsberechtigten, vor Subsistenzlosigkeit bewahrt zu bleiben, geht dem Interesse des im Exekutionsverfahren belangten Unterhaltsverpflichteten vor, zu keiner ungerechtfertigten Mehrzahlung herangezogen zu werden (Hier Doppelzahlungsgefahr bei dauerndem Aufenthalt des Unterhaltsberechtigten in Ungarn).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0001654Dokumentnummer
JJR_19721214_OGH0002_0030OB00142_7200000_001