Norm
PresseG §40Rechtssatz
1) Bedeutung einer Änderung des Firmennamens des Verfallsbeteiligten (hier einer GmbH) für den formellen Nachweis der Vollmacht des Verteidigers zur Erhebung der Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Verfallserkenntnis.
2) Im Verfahren über Beschwerden sind wie in jenem über Berufungen Neuerungen (auch betreffend das Vollmachtsverhältnis) nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0072201Dokumentnummer
JJR_19721222_OGH0002_0100OS00185_7200000_001