Norm
GOG §89Rechtssatz
Rechtzeitigkeit eines beim unzuständigen Gericht vor Fristablauf eingelangten Rechtsmittels, das über Ersuchen des Rechtsmittelwerbers vom dortigen Gerichtsbeamten rekommandiert, wenn auch unter Verwendung eines amtlichen Umschlages, ebenfalls noch innerhalb offener Frist an das zuständige Gericht weitergesandt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0059743Dokumentnummer
JJR_19730109_OGH0002_0040OB00104_7200000_001