Norm
ABGB §1460Rechtssatz
Den Ersitzungskläger trifft die Beweislast für den Beginn der Ersitzungsfrist, sowie dafür, dass der Ersitzungsbesitz auch noch am Ende der Frist angedauert hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0034243Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.01.2019