Norm
ABGB §1162cRechtssatz
Voraussetzung für die Anwendung des § 32 AngG ist ein für das Zustandekommen des Entlassungstatbestandes kausales Verhalten des Entlassenden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, vorzeitige Auflösung, Entlassungsgrund, Ende, Beendigung, Lehrverhältnis, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Analogie, Ersatz, Schadenersatz, beiderseitig, Verschulden, Mitverschulden, Kausalität, Bedingung, Ursache, Ausgleich, Kulpakompensation, ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0028251Dokumentnummer
JJR_19730109_OGH0002_0040OB00103_7200000_001