Norm
ASVG §333 Abs4Rechtssatz
Aufseher im Betrieb, wer als Betriebsangehöriger über entsprechenden Auftrag der Betriebsleitung andere Betriebsangehörige in seinem Personenkraftwagen zu verschiedenen Arbeitsstätten des Unternehmens zu befördern hat, da er in diesem Teilbereich der der Erreichung des Betriebszweckes dienenden Betriebsvorgänge eine sich auf die mitgeführten Betriebsangehörigen erstreckende Aufgabe im Rahmen der betrieblichen Vorgänge zu erfüllen hat (vgl 4 Ob 102/71 ZVR 1972/203).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0085583Zuletzt aktualisiert am
03.08.2009