Norm
ASVG §332 Abs1 FRechtssatz
Ist das Vorhandensein eines Deckungsfonds zugegeben, kann im Regreßprozeß - anders als im Direktprozeß - ein Zwischenurteil auch dann gefällt werden, wenn die Mitverschuldensfrage nicht geklärt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0040812Dokumentnummer
JJR_19730111_OGH0002_0020OB00188_7200000_002