Norm
ABGB §1093Rechtssatz
Mieter der eigenen Sache kann ein Alleineigentümer nur dann sein, wenn der Gebrauch der Sache einem Dritten etwa als Fruchtnießer gebührt (vgl Klang 2. Auflage V 35).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0020419Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.02.2013