Norm
JN §55 Abs2Rechtssatz
Hat ein auf Grund eines Provisionsvertrages tätig gewordener Handelsvertreter durch mehrere Vermittlungen verschiedene voneinander unabhängige und selbständige Provisionsansprüche erworben, so sind die einzelnen Provisionsforderungen demnach nicht Teile einer Kapitalsforderung im Sinne des § 55 Abs 2 JN; im Falle ihrer getrennten Einklagung kann daher diese Bestimmung nicht angewendet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0046463Dokumentnummer
JJR_19730118_OGH0002_0060OB00003_7300000_002