Norm
ArbVG §3Rechtssatz
Ansprüche auf Ersatz der dem Betriebsratsmitglied durch seine Betriebstätigkeit entstandenen Auslagen werden nicht durch tarifliche Ausschlußfristen erfaßt, die sich auf Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis beziehen.
Veröff: AuR 1974,1 (kritisch Leinemann)
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1973:RS0104177Dokumentnummer
JJR_19730130_AUSL000_001ABR00001_7300000_002