RS OGH 1973/1/30 4Ob95/72

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Veröffentlicht am 30.01.1973
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Norm

ABGB §863 GI
ABGB §1152 A
ABGB §1153 A

Rechtssatz

Eine ohne Vorbehalt zustande gekommene schlüssige Entgeltvereinbarung ( Umsatzbeteiligung ) ist durch den Arbeitgeber nicht einseitig abänderbar. Dies auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber die Gebühr an der der Angestellte kraft privatrechtl Vereinbarung beteiligt ist, im Rahmen der Hoheitsverwaltung ( StmkKAG ) festsetzt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0014514

Dokumentnummer

JJR_19730130_OGH0002_0040OB00095_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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