Norm
ABGB §1295 ff Ia3aRechtssatz
Auch für eine Schadensteilung wegen eigenen Verschuldens des Geschädigten ist Voraussetzung, dass das Verschulden für den Schadenseintritt kausal war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0022831Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.06.2022