Norm
DHG §2Rechtssatz
Abbiegen nach links mit verspäteter Abgabe von Handzeichen mit langsam fahrendem Fahrzeug ist dem Dienstnehmer als ein minderer Grad des Versehens im Sinne des DHG, nicht aber als entschuldbare Fehlleistung anzurechnen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0054587Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.03.2014