Norm
ABGB §880a ARechtssatz
Bei einem Vertrag nach § 7 Abs 1 MG handelt es sich um einen Vertrag zu Lasten Dritter. An einen solchen Vertrag, der eine Ausnahmeregelung im System des geltenden bürgerlichen Rechtes darstellt, sind strenge Anforderungen zu stellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0017010Dokumentnummer
JJR_19730222_OGH0002_0060OB00221_7200000_001