Norm
ASVG §333Rechtssatz
Die Ausübung eines lediglich aus § 1169 ABGB abgeleiteten Weisungsrechts des Bestellers (bzw dessen Aufsehers im Betrieb) hat eine den Haftungsausschluß nach § 333 ASVG rechtfertigende Eingliederung des Dienstnehmers des Unternehmers in den Betrieb des Bestellers nicht zur Folge.
Entscheidungstexte
Schlagworte
ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0085199Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.05.2021