Norm
JN §104 CRechtssatz
Wenn die vorgelegte Urkunde nicht geeignet ist, den Nachweis einer Vereinbarung im Sinne des § 104 Abs 1 JN zu erbringen, dann ist die amtswegige Zuständigkeitsprüfung nicht auf die Frage auszudehnen, ob etwa ein anderer in der Klage nicht bezogener Wahlgerichtsstand gegeben ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0046944Dokumentnummer
JJR_19730228_OGH0002_0050OB00041_7300000_003