Norm
ABGB §613Rechtssatz
Die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung an einer mit einem Substitutionsband behafteten Realität zur Hereinbringung einer Nachlaßschuld ist zulässig, wenn diese zumindest schon gegen die Verlassenschaft urteilsmässig festgestellt wurde, wodurch das Nachlaßvermögen eben vemindert erscheint. Nicht jedoch kann es als zulässig erscheinen, daß die Grundlage für eine derartige pfandrechtliche Besicherung erst durch die Geltendmachung einer Forderung allein gegenüber dem Vorerben bewirkt wird, wobei es den Prozeßparteien und ihrem Gutdünken anheimgestellt wäre, zum Schaden des nicht beigezogenen Nacherben ein das Substitutionsgut beeinträchtigendes Pfandrecht zu schaffen. Dementsprechend ist beim Erwerb eines diesbezüglichen Titels gegenüber dem Vorerben außerdem im Prozeßwege vom Nacherben die Duldung der Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf der von der Substitution betroffenen Liegenschaft zu verlangen, wenn nicht die Zustimmung des Nacherben gem § 9 EO nachgewiesen werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0002494Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.08.2017