Norm
ZPO §226 IVRechtssatz
Der Käufer hat gegenüber dem Verkäufer ein Rechtschutzinteresse an der Herausgabe der Vertragsurkunde. Dies auch dann, wenn noch Schwierigkeiten bei der Verbücherung des Vertrages erwartet werden müßten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0037974Dokumentnummer
JJR_19730306_OGH0002_0040OB00511_7300000_005