Norm
UWG §2 D10Rechtssatz
Auch bildliche Darstellungen des Umfanges der Betriebsstätte sind zur Irreführung geeignet, wenn sie den tatsächlichen Verhältnissen zuwider eine in Wahrheit nicht vorhandene Ausdehnung und Beschaffenheit der Geschäftsräumlichkeiten und Betriebsräumlichkeiten eines Unternehmens vortäuschen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0078780Dokumentnummer
JJR_19730306_OGH0002_0040OB00306_7300000_001