Norm
ZPO §503 Z2 C3cRechtssatz
Das Berufungsgericht, das ausführlich begründet, welchen Beweismitteln es volle Glaubwürdigkeit beigemessen hat, ist nicht verpflichtet, sich mit dem damit in Widerspruch stehenden Berufungsvorbringen im einzelnen auseinanderzusetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0043238Dokumentnummer
JJR_19730306_OGH0002_0040OB00019_7300000_001