Norm
UWG §2 D10Rechtssatz
Angaben über den Umfang der Betriebsstätte gehören zu den Angaben "über geschäftliche Verhältnisse" im Sinne des § 2 UWG, weil dieser vom Käuferpublikum regelmäßig als nicht unwesentlicher Anhaltspunkt für die Beurteilung der Größe und des Erfolges des betreffenden Unternehmens gewertet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0078822Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.07.2018