RS OGH 1973/3/7 1Ob32/73, 2Ob537/82, 1Ob589/87, 8ObA318/94, 1Ob93/17h

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Veröffentlicht am 07.03.1973
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Norm

ZPO §146 I
ZPO §461
ZPO §503 A
ZPO §514 A

Rechtssatz

Nur Fehler des Gerichtes, nicht aber Fehler im Parteienbereich können Gegenstand von Rechtsmitteln, worunter nur Berufung, Revision und Rekurs verstanden werden, sein. Der den Parteien für Mängel, die ausschließlich im Parteienbereich liegen, zur Verfügung stehende Rechtsbehelf ist der der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0036581

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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