Norm
EO §382 Z6 II6Rechtssatz
Ein Belastungs- und Veräußerungsverbot kann nur bezüglich einer bestimmten Sache erlassen werden, also nicht bezüglich eines ziffernmäßig noch nicht feststehenden Miteigentumsanteiles.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0005150Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.05.2010