Norm
EheG §60Rechtssatz
Verfehlungen eines Teiles können als erheblich weniger schwer als jene des anderen Ehegatten beurteilt werden, wenn sie die Antwort auf die Einstellung des letzteren zur Ehe darstellen und dadurch hauptsächlich von ihm, wenn auch nicht immer unmittelbar, ausgelöst worden sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0057171Dokumentnummer
JJR_19730313_OGH0002_0040OB00514_7300000_005