RS OGH 1973/3/20 VIZR19/72

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Veröffentlicht am 20.03.1973
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Norm

ABGB §1325 C
ASVG §332 C

Rechtssatz

Soweit der Schädiger im Einzelfall verpflichtet ist, einem sozialversicherten Verletzten nicht nur die Kosten der dritten, sondern der zweiten Pflegeklasse zu ersetzen, verbleibt der Anspruch auf Ersatz der Mehraufwendungen dem Verletzten und geht nicht auf den Sozialversicherungsträger über.

Veröff: VersR 1973,566

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1973:RS0103374

Dokumentnummer

JJR_19730320_AUSL000_0060ZR00019_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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