RS OGH 1973/3/22 6Ob66/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1973
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Norm

ZPO §488
ZPO §496
ZPO §519 D

Rechtssatz

Das Berufungsgericht kann einen ergänzenden Sachverständigen - Beweis auch von Amts wegen ohne Parteienantrag durchführen. Es ist jedoch nicht berechtigt, ohne dahingehende Mängelrüge dem Erstgerichte die amtswegige Bestellung eines weiteren Sachverständigen aufzutragen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0042205

Dokumentnummer

JJR_19730322_OGH0002_0060OB00066_7300000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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