Norm
ABGB §1327 c1Rechtssatz
Der Anspruch des Witwers, gemäß § 1327 ABGB Ersatz für den Wegfall der von seiner Frau vor ihrer Tötung bei der Haushaltsführung und Kinderbetreuung erbrachten geldwerten Leistungen zu verlangen, ist nicht davon abhängig, daß er entsprechende Aufwendungen für eine Ersatzkraft nachzuweisen in der Lage ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0031527Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.03.2015