Norm
UWG §2 A4Rechtssatz
Der Unterlassungsanspruch nach § 2 UWG setzt kein Verschulden voraus. Es genügt, dass eine Werbeankündigung im Zeitpunkt der Veröffentlichung objektiv unrichtig war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0078183Zuletzt aktualisiert am
17.08.2009