RS OGH 1973/3/27 4Ob309/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.1973
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Norm

UWG §2 C2b

Rechtssatz

"Sehr geehrter Herr Minister Dr Staribacher! Wir begrüßen Ihre Initiative zur Senkung des Preisniveaus. Damit Sie sich enorme Zeit und Kosten sparen können, bedienen Sie sich bitte zur Ermittlung absoluter Tiefstpreise dieser Liste - denn Merkur hat die niedrigsten Preise!" ist keine reklamehafte Übertreibung, wenn zugleich detaillierte Preisangaben folgen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 309/73
    Entscheidungstext OGH 27.03.1973 4 Ob 309/73
    Veröff: ÖBl 1973,131

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0078738

Dokumentnummer

JJR_19730327_OGH0002_0040OB00309_7300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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