Norm
ABGB §1315 IVRechtssatz
Dass eine Schadenersatzklage nur auf ein Verschulden des Beklagten gegründet wird, schließt die amtswegige Berücksichtigung der gesetzlichen Gefährdungshaftung des Beklagten als Inhabers eines gefährlichen Betriebes nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0029227Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.07.2013