Norm
StruktVG §8Rechtssatz
Keine einheitliche Streitpartei liegt vor, wenn der ehemalige Alleininhaber einer Einzelfirma als Besteller und die GmbH, die diese Einzelfirma gemäß § 8 StruktVG übernommen hat, mit einer Klage aus dieser Bestellung in Anspruch genommen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0035619Dokumentnummer
JJR_19730328_OGH0002_0050OB00047_7300000_002