Norm
AngG §27 Z1 E1cRechtssatz
Veranlaßt ein als Verkäufer angestellter Arbeitnehmer die Festnahme eines Kunden, weil er ihn für den Täter eines Raufhandels, bei dem der Angestellte verletzt wurde, hält, so lassen sich aus diesem einmaligen und ungewöhnlichen Vorgang für den Arbeitgeber keine Bedenken gegen das Privatleben des Angestellten ableiten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Vertrauensunwürdigkeit, Beteiligung, Opfer, strafbare Handlung, Verhaftung, Straftat, VertrauensverwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0029851Dokumentnummer
JJR_19730403_OGH0002_0040OB00026_7300000_001