- 4 Ob 29/73
Entscheidungstext OGH 03.04.1973 4 Ob 29/73
Veröff: Arb 9091
- 4 Ob 81/77
Entscheidungstext OGH 07.06.1977 4 Ob 81/77
Beisatz: Aus Eifersucht an dritten Personen begangene Körperverletzungen. (T1) Veröff: IndS 1978 H1,1082
- 4 Ob 137/77
Entscheidungstext OGH 18.10.1977 4 Ob 137/77
Beisatz: Eheliche Untreue der angestellten Ehegattin. (T2) Veröff: Arb 9631 = DRdA 1979,116 (mit Anmerkung von Kramer) = ZAS 1981,14 (mit Anmerkung von Hoyer)
- 4 Ob 86/78
Entscheidungstext OGH 24.10.1978 4 Ob 86/78
Beisatz: Das Verhalten muss aber so beschaffen sein, dass es nach den Umständen des Falles das dienstliche Vertrauen des Dienstgebers zu beeinflussen vermag. (T3) Veröff: EvBl 1979/62 S 186
- 4 Ob 33/80
Entscheidungstext OGH 25.03.1980 4 Ob 33/80
Beis wie T3; Beisatz: Wahrheitswidrige Darstellung von Vorkommnissen in der Privatsphäre (Alkoholisierung, Führerscheinentzug usw). (T4)
- 9 ObA 352/89
Vgl auch; Beis wie T2 - hier verneint; Veröff: Arb 10841 = SZ 63/13
- 9 ObA 77/90
- 9 ObA 159/91
Vgl auch; Beis wie T5; Beis wie T4
- 8 ObA 294/94
- 9 ObA 53/95
Auch; Beis wie T3; Beisatz: Hier: Versuchter Ladendiebstahl in einer im selben Haus wie der Arbeitgeber untergebrachten Konsum - Filiale. (T6)
- 9 ObA 132/95
Beis wie T3; Beis wie T5
- 9 ObA 156/95
Auch; Beis wie T3; Beisatz: An das außerdienstliche Verhalten eines Dienstnehmers ist kein so strenger Maßstab anzulegen wie an das Verhalten im Dienst. (T7) Beisatz: Hier: Arbeitnehmer der Flughafen Wien Aktiengesellschaft veranlasste einen anderen Bediensteten, vom Artenschutzabkommen geschützte Kakteen, die er aus dem Urlaub in den Auslandsbereich des Flughafens eingebracht hat, in den Inlandsbereich zu überstellen. (T8) Beis wie T5
- 9 ObA 115/98x
Beis wie T3; Beis wie T7; Beisatz: Die strafgerichtliche Verurteilung eines Angestellten wegen einer außerdienstlich begangenen Straftat bildet nicht zwangsläufig einen Entlassungsgrund. Eine strafgerichtliche Verurteilung wegen eines Verkehrsunfalls wird auch in der Regel bei einem Kraftfahrer strenger zu beurteilen sein, als bei einem anderen Arbeitnehmer. (T9); Beisatz: Hier jedoch besondere Verantwortungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit - § 31 Abs 1 Z 2 DO.A - Angestellter der AUVA. (T10)
- 9 ObA 267/98z
Auch; Beis wie T3; Beis wie T7; Beisatz: Hier: Verurteilung eines Betriebsratsmitglieds wegen versuchtem Betrug zu Lasten eines engen Geschäftspartners des Arbeitgebers. (T11)
- 9 ObA 167/99w
Auch; Beis wie T3; Beis wie T7; Beisatz: Es ist der Zusammenhang des außerdienstlichen Verhaltens mit der dienstlichen Position und dem damit verbundenen Aufgabengebiet und der Auswirkung auf das Dienstverhältnis zu beachten. Eine außerdienstliche Ehrverletzung kann eine Entlassung nur dann rechtfertigen, wenn zwischen ihr und dem Arbeitsverhältnis ein unmittelbarer Zusammenhang besteht und die Ehrverletzung geeignet ist, sich auf das Arbeitsverhältnis oder auf den Betrieb auszuwirken. (T12) Beisatz: Hier: Bei einer Vermengung einer Lebensgemeinschaft und einem Dienstverhältnis ist an das außerdienstliche Verhalten im Rahmen der Lebensgemeinschaft bzw deren Auflösung und Abwicklung kein so strenger Maßstab in Bezug auf die Auswirkungen von Äußerungen auf das Dienstverhältnis anzulegen. (T13)
- 9 ObA 270/99t
Vgl auch; Beis wie T7; Beisatz: Hier: § 27 Vlbg GdBG - Verletzung der persönlichen dienstlichen Verhaltenspflicht. (T14)
- 9 ObA 120/02s
Auch
- 8 ObA 46/09m
Auch
- 9 ObA 35/12f
Entscheidungstext OGH 29.05.2012 9 ObA 35/12f
Beisatz: Hier: Außerdienstlicher Cannabiskonsum. (T15)
- 9 ObA 78/12d
Entscheidungstext OGH 24.09.2012 9 ObA 78/12d
Beis wie T3; Beis wie T7
- 9 ObA 37/13a
Entscheidungstext OGH 24.07.2013 9 ObA 37/13a
Beis wie T3; Beis wie T7
- 9 ObA 115/13x
Entscheidungstext OGH 26.11.2013 9 ObA 115/13x
Auch; Beis wie T7
- 8 ObA 18/18g
- 9 ObA 67/18w
- 8 ObA 57/20w
Vgl; Beis wie T3