Norm
KO §95Rechtssatz
Entscheidend für die Beantwortung der Frage, ob der dem Masseverwalter vom Gläubigerausschuß erteilte Auftrag (hier zur Geltendmachung eines Anspruches des Masse) ausgeführt werden soll oder zu unterbleiben hat, sind die Erfolgsaussichten des vom Masseverwalter geltend zu machenden Anspruchs (Hier: Forderungen aus Wechseleskomptgeschäften bzw Sicherungshypotheken).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0065323Dokumentnummer
JJR_19730404_OGH0002_0050OB00001_7300000_001