RS OGH 1973/4/5 2Ob40/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.04.1973
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Norm

ABGB §1327 d
ZPO §273

Rechtssatz

Es entspricht nicht der Lebenserfahrung, daß die Eltern sich den durch Erreichung der Selbsterhaltungsfähigkeit eines Kindes freigewordenen Einkommensteil zur Gänze selbst zuwenden und dem anderen noch unterhaltsberechtigten Kind davon nichts zukommen lassen, es ist vielmehr zu erwarten, daß ein solcher freigewordener Einkommensteil den übrigen Familienmitgliedern annähernd gleichmäßig zugewendet wird.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 40/73
    Entscheidungstext OGH 05.04.1973 2 Ob 40/73

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0031707

Dokumentnummer

JJR_19730405_OGH0002_0020OB00040_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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